WEG Verwaltung

Welche Aufgaben übernehmen wir
als WEG Verwalter für Sie?

Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt.
WEG
Zu unseren Leistungen gehört:

  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes
  • Abrechnung der Wohngeldzahlung
  • Anlage der Instandhaltungsrücklagen
  • Abschluss von Versicherungsverträgen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
  • Abschluss von Besorgungsverträgen
  • Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
  • Veranlassen notwendiger Erhaltungsmassnahmen
  • Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Immobilie
  • Schadensabwicklung mit der Versicherung
WEG Verwaltung

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Verwaltung

Mietverwaltung

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Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten-
abrechnung

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