
WEG-Verwaltung
Unsere Leistungen für Sie
Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt.
Erstellung eines Wirtschaftsplanes
Abrechnung der Wohngeldzahlung
Anlage der Instandhaltungsrücklagen
Abschluss von Versicherungsverträgen
Abschluss von Wartungsverträgen
Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Abschluss von Besorgungsverträgen
Durchführung von Eigentümerversammlungen
Auf die Einhaltung dieser sogenannten Nichtöffentlichkeit achten wir ganz besonders.
Im Vorfeld werden dazu die Eigentumsverhältnisse geklärt (Einholen von Eigentumsauskünften beim Amtsgericht).
Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
Veranlassen notwendiger Instandhaltungen
Bei größeren Maßnahmen unter Hinzuziehung von Architekt oder Planungsbüro.