Welche Aufgaben übernehmen wir
als WEG Verwalter für Sie?
Unsere WEG-Verwaltung leisten wir unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt.
Die Grundleistungen sind unabdingbar in den §§ 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes festgelegt.
Zu unseren Leistungen gehört:
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes
- Abrechnung der Wohngeldzahlung
- Anlage der Instandhaltungsrücklagen
- Abschluss von Versicherungsverträgen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Abschluss von Besorgungsverträgen
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
- Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung
- Veranlassen notwendiger Erhaltungsmassnahmen
- Regelmäßige Begehung und Kontrolle der Immobilie
- Schadensabwicklung mit der Versicherung
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